Bankkontakt AG 

Kreditsach-verständige

Glossar

 

 Rückrechnung

  • Die Rückrechnung ist die genaue Berechnung, welchen Zahlungsanspruch Sie gegen die Bank und die Bank gegen Sie haben, wenn ein Widerruf erfolgreich ist.
    Alle Zahlungen von Ihnen müssen von der Bank erstattet und verzinst werden.
    Umgekehrt müssen Sie der Bank selbstverständlich auch das gewährte Darlehen zurückbezahlen - inklusive von angemessenen Zinsen.
    Wir als Kreditsachverständige berechnen auf der Basis des BGH Urteils XI ZR 116/15 vom 22.09.2015 Rn. 7 die jeweils geschuldeten Beträge und geben diese Information an den von uns vermittelten Rechtsanwalt weiter.
    Im Reiter "Berechnungsauftrag" können Sie günstig eine Rückrechnung beauftragen.

Vorfälligkeitsentgelt:

  • bezeichnet das willkürlich von der Bank festgesetzte Entgelt bei einer außerplanmäßigen Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit.

Vorfälligkeitsentschädigung:

  • bezeichnet die der Bank zustehende Entschädigungszahlung bei einer außerplanmäßigen Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit aufgrund eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts (z. Bsp. beim Verkauf der Immobilie)
  • Die Berechnung ist inzwischen weitgehend einheitlich durch diverse BGH-Urteile geregelt. Kreditinstitute "vergessen" bei der Berechnung gerne Regelungen, die für den Kreditnehmer günstig sind, wie z. Bsp. Sonderkündigungsrechte

Zinsfestschreibungszeit:

  • analog der Zinsbindungsfrist der Zeitraum, in welchem der im Kreditvertrag vereinbarte Zins fest vereinbart ist. Dieser Zinssatz ist von den Schwankungen des Marktzinses unabhängig.