Bankkontakt AG 

Kreditsach-verständige

Widerrufsberechnung



Für Kreditwiderrufe haben wir ein standardisiertes (Kurz-)Gutachten entwickelt, mit dem wir sehr kostengünstig das durch den Widerruf entstandene Rückgewährsschuldverhältnis berechnen. 

Im Kurzgutachten wird der komplette Darlehensverlauf (nachweisbar durch Jahreskontoauszüge) abgebildet und den jeweiligen Rückgewährsansprüchen gegenüber gestellt. Dadurch kann das Gericht minutiös nachvollziehen, wie sich die jeweiligen Ansprüche entwickeln.

Unser Kurzgutachten wurde schon von zahlreichen Landgerichten (Berlin, Bonn, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart ...) und Oberlandesgerichten (Berlin, Brandenburg, Hamm, Karlsruhe, Köln, Stuttgart Stand 11/2017)  anerkannt.


Leistungen:

 

  • Erstellung eines Kurzgutachtens mit ausführlichen Erläuterungen
  • Zusammenstellung der kumulierten Kapitaldienstraten ("Streitwert")
  • Verwendung der Deutschen Zinsrechnungsmethode (30/360), damit 100% Übereinstimmung mit der Zinsberechnung der Banken
  • Taggenaue Berechnung zum Widerrufstermin
  • Verschiedene Nutzungsersatzberechnungen (BGH, OLG Stuttgart , OLG Brandenburg oder Kammergericht Berlin)
  • Berechnung der per heute geschuldeten Ansprüche bzw. Forderungen (die sogenannte Rückzahlungsberechnung (RZB)

Berechnungsauftrag
Antrag zur Erstellung eines Kurzgutachtes
2019-09 Berechnungsauftrag.pdf (173.33KB)
Berechnungsauftrag
Antrag zur Erstellung eines Kurzgutachtes
2019-09 Berechnungsauftrag.pdf (173.33KB)